Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 26.10.2005 - 2 K 4495/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26831
VG Stuttgart, 26.10.2005 - 2 K 4495/03 (https://dejure.org/2005,26831)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26.10.2005 - 2 K 4495/03 (https://dejure.org/2005,26831)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - 2 K 4495/03 (https://dejure.org/2005,26831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,26831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Klage einer Gemeinde gegen Herabsetzung eines Erschließungsbeitragsbescheids durch Widerspruchsbehörde.

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2005 - 2 S 2441/04

    Zuschlag für Mischgebiete bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.10.2005 - 2 K 4495/03
    Auch wenn mit der vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 04.04.2005 - 2 S 2441/04 - geäußerten Rechtsauffassung zum grundstücksbezogenen Artzuschlag, der nicht zu folgen sei, die Erschließungsbeitragsatzung vom 05.10.1995 der Beitragserhebung zugrunde gelegt würde, könne entgegen der Auffassung des Beklagten keine Erschließungseinheit gebildet werden.

    Nach der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, die er in seinem Beschluss vom 04.04.2005 - 2 S 2441/04 - begründet hat und die auch seinem Urteil vom 14.12.2004 - 2 S 191/03 - zugrunde liegt, ist ein grundstücksbezogener Artzuschlag jedenfalls für (überwiegend) gewerblich oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in Mischgebieten - der hier allenfalls in Betracht käme - nicht unabdingbar.

    Die Berufung war gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zuzulassen, da die Rechtssache im Hinblick auf die Klärung der Frage, in welchen Konstellationen nach der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. etwa U. v. 39.05.1997 - 8 C 6.96 - und v. 23.01.1998 8 C 12.96- a.a.O.) ein grundstücksbezogener Artzuschlag aus bundesrechtlicher Sicht - § 131 Abs. 3 BauGB - geboten ist (vgl. VGH Bad.-Württ. B. v. 04.04.2005 - 2 S 2441/04 -), und die Frage, ob ein für die Bildung einer Erschließungseinheit nach § 130 Abs. 2 S. 3 BauGB erforderlicher Funktionszusammenhang die tatsächliche Verbindung zweier selbständiger Erschließungsanlagen voraussetzt, grundsätzliche Bedeutung hat.

  • BVerwG, 23.01.1998 - 8 C 12.96

    Erschließungsbeitrag; Artzuschlag; gewerbliche Nutzung; grundstücksbezogener

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.10.2005 - 2 K 4495/03
    Das in § 131 Abs. 3 BauGB angelegte Differenzierungsgebot, das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28.01.1998 BVerwGE 106, 147) eine Verteilungsregelung mit einem Artzuschlag für alle Grundstücke in beplanten Gewerbe- und Industriegebieten sowie in den ihnen entsprechenden unbeplanten Gebieten fordert, gebietet jedoch nicht die Einschränkung des den Gemeinden verbleibenden Ermessensspielraums.

    Die Berufung war gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zuzulassen, da die Rechtssache im Hinblick auf die Klärung der Frage, in welchen Konstellationen nach der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. etwa U. v. 39.05.1997 - 8 C 6.96 - und v. 23.01.1998 8 C 12.96- a.a.O.) ein grundstücksbezogener Artzuschlag aus bundesrechtlicher Sicht - § 131 Abs. 3 BauGB - geboten ist (vgl. VGH Bad.-Württ. B. v. 04.04.2005 - 2 S 2441/04 -), und die Frage, ob ein für die Bildung einer Erschließungseinheit nach § 130 Abs. 2 S. 3 BauGB erforderlicher Funktionszusammenhang die tatsächliche Verbindung zweier selbständiger Erschließungsanlagen voraussetzt, grundsätzliche Bedeutung hat.

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.10.2005 - 2 K 4495/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 06.12.1996 - 8 C 32/95 -) verliert eine Straße, wenn eine zum Anbau bestimmte Teilstrecke in eine beidseitig nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke übergeht, von da an ihre Qualität als beitragsfähige Anbaustraße, wenn die beidseitig nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke erstens den Eindruck einer gewissen erschließungsrechtlichen Selbständigkeit vermittelt und zweitens im Verhältnis zu der Verkehrsanlage insgesamt nicht von lediglich untergeordneter Bedeutung ist.
  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.10.2005 - 2 K 4495/03
    Der Funktionszusammenhang zwischen den einzelnen Anlagen muss sie zueinander in Beziehung setzen und in einer Weise voneinander abhängig machen, die das übliche Verhältnis von Erschließungsanlagen untereinander übertrifft (BVerwG, Urt. v. 03.11.1972, DVBl. 1973, 501; Urt. v. 13.11.1992 - 8 C 41/90 -, B. v. 07.07.1989 - 8 B 73/89 - Urt. v. 11.10.1985 - 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143ff).
  • BVerwG, 13.11.1992 - 8 C 41.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Vorliegen einer Erschließungseinheit, Begriff der

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.10.2005 - 2 K 4495/03
    Der Funktionszusammenhang zwischen den einzelnen Anlagen muss sie zueinander in Beziehung setzen und in einer Weise voneinander abhängig machen, die das übliche Verhältnis von Erschließungsanlagen untereinander übertrifft (BVerwG, Urt. v. 03.11.1972, DVBl. 1973, 501; Urt. v. 13.11.1992 - 8 C 41/90 -, B. v. 07.07.1989 - 8 B 73/89 - Urt. v. 11.10.1985 - 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143ff).
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.10.2005 - 2 K 4495/03
    Die Berufung war gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zuzulassen, da die Rechtssache im Hinblick auf die Klärung der Frage, in welchen Konstellationen nach der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. etwa U. v. 39.05.1997 - 8 C 6.96 - und v. 23.01.1998 8 C 12.96- a.a.O.) ein grundstücksbezogener Artzuschlag aus bundesrechtlicher Sicht - § 131 Abs. 3 BauGB - geboten ist (vgl. VGH Bad.-Württ. B. v. 04.04.2005 - 2 S 2441/04 -), und die Frage, ob ein für die Bildung einer Erschließungseinheit nach § 130 Abs. 2 S. 3 BauGB erforderlicher Funktionszusammenhang die tatsächliche Verbindung zweier selbständiger Erschließungsanlagen voraussetzt, grundsätzliche Bedeutung hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03

    Bekanntmachungen selbständiger Gemeinden in gemeinsam herausgegebenen

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.10.2005 - 2 K 4495/03
    Nach der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, die er in seinem Beschluss vom 04.04.2005 - 2 S 2441/04 - begründet hat und die auch seinem Urteil vom 14.12.2004 - 2 S 191/03 - zugrunde liegt, ist ein grundstücksbezogener Artzuschlag jedenfalls für (überwiegend) gewerblich oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in Mischgebieten - der hier allenfalls in Betracht käme - nicht unabdingbar.
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 37.71

    Notwendige Kennzeichen einer Erschließungseinheit

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.10.2005 - 2 K 4495/03
    Der Funktionszusammenhang zwischen den einzelnen Anlagen muss sie zueinander in Beziehung setzen und in einer Weise voneinander abhängig machen, die das übliche Verhältnis von Erschließungsanlagen untereinander übertrifft (BVerwG, Urt. v. 03.11.1972, DVBl. 1973, 501; Urt. v. 13.11.1992 - 8 C 41/90 -, B. v. 07.07.1989 - 8 B 73/89 - Urt. v. 11.10.1985 - 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143ff).
  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 B 73.89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.10.2005 - 2 K 4495/03
    Der Funktionszusammenhang zwischen den einzelnen Anlagen muss sie zueinander in Beziehung setzen und in einer Weise voneinander abhängig machen, die das übliche Verhältnis von Erschließungsanlagen untereinander übertrifft (BVerwG, Urt. v. 03.11.1972, DVBl. 1973, 501; Urt. v. 13.11.1992 - 8 C 41/90 -, B. v. 07.07.1989 - 8 B 73/89 - Urt. v. 11.10.1985 - 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143ff).
  • FG Hessen, 31.01.2005 - 2 K 4491/03
    Auszug aus VG Stuttgart, 26.10.2005 - 2 K 4495/03
    Die Klägerin habe ihre Erschließungsbeitragsberechnung vom 08.07.1993 gegenüber der dem Gericht vorgelegten Version vom 28.06.2004 nochmals überarbeitet, weil u. a. das Grundstück der Beigeladenen im Verfahren -2 K 4491/03 -, das im unbeplanten Innenbereich liege, mit einem Artzuschlag zu beaufschlagen gewesen sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1986 - 2 S 1702/84

    Fragen der Heranziehung zum Erschließungsbeitrag

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht